WFK - aktueller Hinweis

Aktueller Hinweis zur Verwendung der Brandschutzklappe WFK/Absperrvorrichtung WFK-M-LüAR :


Unsere Brandschutzklappe WFK erfüllt alle Anforderungen der DIN EN 15650. Die M-VV-TB 01/23 fordert jedoch neu, ein jährlich wiederkehrendes Öffnen und Schließen, was unsere Konstruktion mit freiem Querschnitt nicht ermöglicht.

Gemäß Schreiben der Bauministerkonferenz vom 22.01.2024 kann jedoch eine Brandschutzklappe, gemäß M-LüAR 7.1 ff Ausgabe 2 von 2021, auch als höherwertige Absperrvorrichtung ohne diese Vorgabe eingesetzt werden, sofern folgende Kriterien eingehalten werden:

Die wichtigsten Eckdaten von M-LüAR 7.1 ff Ausgabe 2 vom 30.04.2021 sind:

  • Wohnungen/ Nutzungseinheit max. 200 m²
  • Querschnitt luftführende Hauptleitung max. 2000 cm²
  • Absperrvorrichtungen verringern in geöffnetem Zustand den luftführenden Querschnitt nicht
  • Klassifizierung mind. EI30/60/90 (veho i↔o) gemäß DIN EN 13501-3

Den vollen Wortlaut finden Sie im Downloadbereich unter Einsatzbereich WFK nach M-LüAR - Bauministerkonferenz Schreiben

Unsere Brandschutzklappe Typ WFK, zertifiziert nach harmonisierter Bauproduktnorm DIN EN 15650, erfüllt die Anforderungen nach M-LüAR 7.1 ff und kann somit als Absperrvorrichtung nach M-LüAR 7.1 ff mit der Bezeichnung WFK-M-LüAR eingesetzt werden.

Die WFK-M-LüAR erfüllt zusätzlich das Kriterium „smoke“ EI30/60/90 (veho i↔o)-S.

Die Wartung und Inspektion der „höherwertigen Absperrvorrichtung“ gibt der Hersteller vor. Etwaige Ländervorschriften zur Wartung und Inspektion sind zu beachten.
Ein Öffnen und Schließen der höherwertige Absperrvorrichtung WFK-M-LüAR ist nicht erforderlich.
Im Sonderbau ist der Einsatz der WFK bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes abzuklären!

In Bayern ist die WFK als Brandschutzklappe nach DIN EN 15650 einsetzbar.
Im Sonderbau über das Brandschutzkonzept.

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