WFK - aktueller Hinweis
Aktueller Hinweis zur Verwendung der Absperrvorrichtung WFK-M-LüAR :
Unsere Absperrvorrichtung WFK-M-LüAR erfüllt alle Anforderungen der DIN EN 15650. Die M-VV-TB 01/23 fordert jedoch neu, ein jährlich wiederkehrendes Öffnen und Schließen, was unsere Konstruktion mit freiem Querschnitt nicht ermöglicht.
Gemäß Schreiben der Bauministerkonferenz vom 22.01.2024 kann jedoch eine Brandschutzklappe, gemäß M-LüAR 7.1 ff Ausgabe 2 von 2021, auch als höherwertige Absperrvorrichtung ohne diese Vorgabe eingesetzt werden, sofern folgende Kriterien eingehalten werden:
Die wichtigsten Eckdaten von M-LüAR 7.1 ff Ausgabe 2 vom 30.04.2021 sind:
- Wohnungen/ Nutzungseinheit max. 200 m²
- Querschnitt luftführende Hauptleitung max. 2000 cm²
- Absperrvorrichtungen verringern in geöffnetem Zustand den luftführenden Querschnitt nicht
- Klassifizierung mind. EI30/60/90 (veho i↔o) gemäß DIN EN 13501-3
Den vollen Wortlaut finden Sie im Downloadbereich unter Einsatzbereich WFK nach M-LüAR - Bauministerkonferenz Schreiben
Unsere Brandschutzklappe Typ WFK, zertifiziert nach harmonisierter Bauproduktnorm DIN EN 15650, erfüllt die Anforderungen nach M-LüAR 7.1 ff und kann somit als Absperrvorrichtung nach M-LüAR 7.1 ff mit der Bezeichnung WFK-M-LüAR eingesetzt werden.
Die WFK-M-LüAR erfüllt zusätzlich das Kriterium „smoke“ EI30/60/90 (veho i↔o)-S.
Die Wartung und Inspektion der „höherwertigen Absperrvorrichtung“ gibt der Hersteller vor. Etwaige Ländervorschriften zur Wartung und Inspektion sind zu beachten.
Ein Öffnen und Schließen der höherwertige Absperrvorrichtung WFK-M-LüAR ist nicht erforderlich.
Im Sonderbau ist der Einsatz bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes abzuklären!
Im Sonderbau über das Brandschutzkonzept.